Jugendschutzuntersuchung
Für Jugendliche unter 18 Jahren vor Beginn einer Lehre gesetzlich vorgeschrieben.
Sie dient dem Ausschluss von gesundheitlichen Bedenken gegen die angestrebte Ausbildung.
Für Jugendliche unter 18 Jahren vor Beginn einer Lehre gesetzlich vorgeschrieben.
Sie dient dem Ausschluss von gesundheitlichen Bedenken gegen die angestrebte Ausbildung.