Hautkrebsscreening
Ab dem 35. Lebensjahr haben alle gesetzlich Krankenversicherten alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.
Es erfolgt eine entsprechende Ganzkörperuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr haben alle gesetzlich Krankenversicherten alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.
Es erfolgt eine entsprechende Ganzkörperuntersuchung.