Hautkrebsscreening
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Ab dem 35. Lebensjahr haben alle gesetzlich Krankenversicherten alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.
Es erfolgt eine entsprechende Ganzkörperuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr haben alle gesetzlich Krankenversicherten alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.
Es erfolgt eine entsprechende Ganzkörperuntersuchung.