Gesundheitsuntersuchung (Check-up)
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check.
Ab dem Alter von 35 kann die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Es erfolgen eine orientierende Urin- und Blutdiagnostik, eine umfangreiche Erhebung der Patienten- und der Familienvorgeschichte, eine gründliche körperliche Untersuchung, die Überprüfung des Impfstatus und eine Aufklärung über die individuellen Möglichkeiten zur Prävention.